Innovative Lichtrufsysteme retten Leben!
Mithilfe einer Lichtrufanlage kann über ein optisches oder auch ein akustisches Signal rechtzeitig Hilfe herbeigerufen werden. Da diese Systeme Menschenleben retten können, sind sie per Gesetz für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Justizvollzugsanstalten vorgeschrieben. Die Anlagen werden auch als Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf oder Patientenruf bezeichnet und dürfen nach DIN VDE 0834-1 nur von geschulten Fachkräften geplant, errichtet, betrieben und instandgehalten werden.
Die aktuell gültige Norm für Rufanlagen ist im Juni 2016 in Kraft getreten. Der Titel der DIN VDE 0834-1:2016-06 lautet „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb“. Die Norm ersetzt die alte Fassung DIN VDE 0834-1:2000-04.
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